Einwanderungspolitisches Podium zur Bundestagswahl 2025
Podiumsdiskussion
6. Februar 2025, 18 Uhr
Baukulturforum, Waisenhofstraße 3, 24103 Kiel
Anlässlich der anstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2024 adressiert ein Bündnis von schleswig-holsteinischen Geflüchteten-, Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsfachdiensten und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dringende Handlungsbedarfe und Forderungen an die wahlkämpfenden Parteien und die Öffentlichkeit.
Der schleswig-holsteinische Runde Tisch zur Bundestagswahl 2025 lädt ein zur einwanderungspolitischen Podiumsdiskussion mit Kandidat*innen und Vertreter*innen der Parteien, die für den nächsten Bundestag zur Wahl stehen.
Podiumsteilnehmende:
- MdB Luise Amtsberg, Bündnis 90/Die Grünen
- Magdalena Drewes, CDU
- Marc-André Bornkessel, Die Linke
- Nora Grundmann, FDP
- Christina Schubert, SPD
- Anne-Sophie Flügge-Munstermann, SSW
- Christoph Thurner, VOLT
Informationen: T. 0431-735 000 • public[at]frsh.de
Download des Positionspapiers
Weitere Infos zum Zusammenschluss auf www.frsh.de
Neue Pressemitteilung vom 04.02.2025 auf www.frsh.de
Die Geschäftsführerin der HAKI, Birgit Pfennig, hat sich mit einem Beitrag am Positionspapier beteiligt – anlehnend an die Forderungen des LSVD+ Bundesverbandes:
"Asylverfahren (Anerkennung)
In zahlreichen Ländern dieser Welt droht LSBTIQ*Personen Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Einige fliehen vor dieser Verfolgung und Unterdrückung nach Deutschland.
Noch immer gibt es beträchtliche Hürden für verfolgte LSBTIQ*-Personen in Deutschland anerkannt zu werden. Damit für LSBTIQ* faire und qualifizierte Asylverfahren tatsächlich gewährleistet sind, muss ihre Situation kultursensibel kompetent berücksichtigt werden. Das ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufig nicht der Fall. Oft wird die Verfolgungssituation im Herkunftsland vom BAMF verharmlost oder Antragstellende werden vorschnell als unglaubwürdig eingestuft.
Dabei ist es vielen Asylsuchenden zunächst (noch) nicht möglich, offen über ihre sexuelle Orientierung und entsprechende Verfolgung zu berichten, wenn z.B. Homosexualität in ihrer Herkunftsgesellschaft tabuisiert ist und es ihre bisherige Überlebensstrategie war, ihre sexuelle Orientierung gegenüber Dritten geheim zu halten. Das Verschweigen wird ihnen dann negativ – als Unglaubwürdigkeit – ausgelegt. Hiergegen bedarf es klarer Richtlinien von Seiten des BAMF, und es muss mehr als bisher in Aus- und Fortbildung und bessere Einarbeitung des Personals investiert werden.
LSBTIQ* müssen bei der Befragung über intime und höchstpersönliche Sachverhalte Auskunft geben. Sie sind besonders schutzbedürftige Flüchtlinge im Sinne der EU-Aufnahmerichtlinie. Für sie muss für die Dauer ihres Asylverfahrens ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung durch unabhängige Dolmetscherinnen und Dolmetscher verankert werden.
Sichere Herkunftsländer
Länder dürfen nicht als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft werden, in denen LSBTIQ* verfolgt werden! Geflüchteten aus diesen Ländern drohen durch eine solche Einstufung beschleunigte Verfahren, fehlende Beratung, eine Verkürzung des Rechtsschutzes und eine Residenzpflicht in gesonderten Aufnahmeeinrichtungen. Kraft Gesetzes wird dann unterstellt, es gebe dort keine Verfolgung.
Sicherheit und faire Asylverfahren sind damit gerade für LSBTIQ*-Geflüchtete nicht gewährleistet.
Staaten als „sicher“ zu deklarieren, in denen beispielsweise homosexuelle Handlungen strafrechtlich verboten sind, ist verfassungs- und europarechtswidrig. Deutschland konterkariert damit zudem den weltweiten Kampf für Entkriminalisierung von Homosexualität in unverantwortlicher Weise. Hier braucht es einen grundlegenden Politikwechsel.
Aufnahmeeinrichtungen
Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass LSBTIQ* in Aufnahmeeinrichtungen von anderen Flüchtlingen oder aus dem Personal heraus eingeschüchtert, drangsaliert und bedroht werden. Gewaltschutzkonzepte, die den negativen Folgen des beengten Lebens ohne Privatsphäre entgegenwirken, müssen Gruppen mit erhöhtem Diskriminierungsrisiko wie LSBTIQ* besser berücksichtigen.
Grundsätzlich -nicht nur bei einer Gefährdungslage oder Gewaltvorfällen-, müssen Schutzräume zur Verfügung stehen und eine Verlegung in Einzelzimmer oder Unterkünfte speziell für LSBTIQ*-Geflüchtete ermöglicht werden. Auch um Gefährdungen vorzubeugen, vor allem aber um soziale Kontakte zu stärken und Integration zu fördern, müssen die Residenzpflichten ebenso wie von Wohnsitzauflagen aufgehoben werden. Für anerkannte Flüchtlinge muss Freizügigkeit gelten. Es braucht verlässliche öffentliche Förderung von Beratungs- und Begegnungsangeboten für LSBTIQ*-Flüchtlinge, die ihnen helfen, in unserer Gesellschaft anzukommen und sich frei zu entfalten.
Gesundheitsversorgung
Geflüchtete Trans*-Personen müssen Zugang zu Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen zu bedarfsgerechten geschlechtsangleichenden Maßnahmen sowie psychosoziale Versorgung – über die § 4 und § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes hinaus – erhalten."